Abriss "El Bungalow" in Palma
La Magazina: Hallo, können Sie uns etwas über die Forderung von GOB an das Ministerium für den ökologischen Wandel erzählen?
Egon Garding: Guten Tag. Ja, GOB hat das Ministerium für den ökologischen Wandel aufgefordert, die Abrissverfügung gegen das Restaurant El Bungalow zu vollstrecken, welches sich auf dem öffentlichen Meeresgrund am Strand von Ciudad Jardín in Palma auf Mallorca befindet. Die Umweltorganisation erinnert in ihrer schriftlichen Erklärung daran, dass das Ministerium den Antrag des Eigentümers des Restaurants auf Legalisierung dieser Infrastruktur abgelehnt hat, weil sie nicht mit dem Küstengesetz widersprochen hat. Der Ablehnungsbeschluss ordnete auch den Abriss und die Auslegung aller Gebäude des Restaurants sowie der bestehenden Terrassen zwischen dem Gebäude und dem Meer an.
La Magazina: Warum fordert GOB die Vollstreckung der Abrissverfügung?
Egon Garding: Die Organisation prangert an, dass die Frist von sechs Monaten für den Abriss und die Feststellung der Gebäude bereits verstrichen ist, und nicht nur die Anordnung nicht befolgt wurde, sondern der Betrieb des Restaurants normal weiterläuft. GOB betont, dass es bedenklich ist, dass ein Restaurant seit 40 Jahren ohne Verwaltungstitel auf öffentlichem Grund und Boden in völlig illegaler Weise betrieben wird, und dass es noch bedenklicher ist, dass dieses Unternehmen der von der zuständigen Verwaltung angeordneten Schließung und Untersuchung nicht nachkommt und das Gebäude weiter nutzt, nachdem ihm die Legalisierung verweigert wurde.
La Magazina: Was sagt GOB zu dem Alter einer Besetzung des öffentlichen Raums?
Egon Garding: GOB besteht darauf, dass das Alter einer Besetzung des öffentlichen Raums keine Entschuldigung dafür sein kann, deren Fortbestand zu behaupten. Artikel 8 des Küstengesetzes „stellt klar“, dass keine anderen Rechte als die in Übereinstimmung mit dem Gesetz erworbenen Nutzungs- und Verwertungsrechte zugelassen werden sollten. Die Organisation nutzt auch die Gelegenheit, um anzuprangern, dass die Bar El Peñón 1957, die sich ganz in der Nähe befindet, genutzt wird, obwohl sie illegal ist.
La Magazina: Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Egon Garding: Gerne geschehen.
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