Neues Verkehrsgesetz mit härteren Strafen

Das neue Gesetz über den Verkehr , den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und die Straßenverkehrssicherheit , das im vergangenen Dezember endgültig vom Kongress verabschiedet wurde tritt heute am 21.März 2022 in Kraft. Es bringt wichtige neue Funktionen mit sich, die sich auf die Fahrer auswirken werden, viele davon in Bezug auf Schlüsselelemente beim Fahren wie Anschnallen oder Überholen.

Man startet mit 12 Punkten und bekommt bei Verstößen Punktabzüge.

Dies sind die Änderungen des neuen Verkehrsgesetzes, die Bußgelder betreffen .

  • Es wird mit drei Punkten bestraft, Radarerkennungseinrichtungen im Fahrzeug zu haben und nicht nur deren Verwendung wie bisher.

  • Verlust von drei Punkten für das Halten von Mobiltelefonen während der Fahrt zwischen Helm und Kopf des Benutzers.

  • Die Abzugspunkte für das Fahren mit dem Handy in der Hand werden von 3 auf 6 erhöht . Das Bußgeld von 200 Euro und eine 3-Punkte-Strafe bleibt bestehen, wenn der Täter das Handy benutzt, es aber nicht in der Hand hat.

  • Das Werfen von Gegenständen, die Brände oder Unfälle verursachen könnten , auf die Straße oder in deren Nähe führt zum Verlust von 6 Punkten (vorher 4).

  • Die Punkte, die für das Überholen , Gefährden oder Behindern von Radfahrern oder das Unterschreiten des Mindestabstands von 1,5 Metern verloren gehen, werden von vier auf sechs angehoben .

  • Die abzuziehenden Punkte für die richtige oder falsche Benutzung von Sicherheitsgurten , Kinderrückhaltesystemen, Helmen und anderen Schutzelementen steigen von drei auf vier.

  • Als besonders schweres Vergehen gilt auch das „ Nichteinhalten der Vorschriften zur Hilfeleistung im öffentlichen Straßenverkehr “, das mit einer Geldstrafe von 500 Euro geahndet wird.

  • Die abzuziehenden Punkte für die richtige oder falsche Benutzung von Sicherheitsgurten , Kinderrückhaltesystemen, Helmen und anderen Schutzelementen steigen von drei auf vier.

  • Als besonders schweres Vergehen gilt auch das „ Nichteinhalten der Vorschriften zur Hilfeleistung im öffentlichen Straßenverkehr “, das mit einer Geldstrafe von 500 Euro geahndet wird.

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